29. Januar 2013

Volksbegehren gegen Korruption

Ein Volksbegehren gegen Korruption? Ja was soll denn das? Nun, dass die meisten Menschen keine Freude an versickernden Millionen, wenn nicht Milliarden von Euros haben, ist leicht verständlich. Die Kernfrage ist jedoch, was man dagegen unternehmen könnte?


Von wenigen Einbrechern und Dieben mal abgesehen haben die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger eine klare Haltung, was Einbruch und Diebstahl betrifft. Und dennoch gibts kein Volksbegehren dazu. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und man kann zwar keinen 100%igen Schutz bieten, aber die Rechtslage ist in so einem Fall eindeutig: Polizei und Gerichte sind dazu da, um Verbrechen aufzuklären und allenfalls die Unbelehrbaren hinter Gitter zu bringen.

Bei politischer Korruption sieht die Sache leider ein wenig anders aus. Als leidgeprüfte Österreicher_innen durften wir feststellen, dass die Mehrheit im Parlament offenbar jederzeit einen Untersuchungsausschuss abdrehen kann. Ganz zu schweigen von der Praxis, dass man im Falle einer vermuteten Betroffenheit gleich gar keine Untersuchung zulassen muss. Die Einrichtung eines Ausschusses ist nämlich Mehrheitspflichtig.

Und genau da hakt das grüne Volksbegehren ein: die Einrichtung eines U-Ausschusses muss ein Minderheitenrecht werden!
Mehr Infos gibts kommenden Samstag (2. Februar) am Dornbirner Marktplatz - wer unterschreiben will, kann das direkt vor Ort tun. Ein Notar wird ihre Zustimmungserklärung amtlich bestätigen!

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